Notariat NUSSBAUM

OPTIMAL BERATEN VOR UND NACH DEM HEIRATEN

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NACH DEM GANG AUFS STANDESAMT

Unter Ehepaaren gilt nach der Trauung der Güterstand der
Errungenschaftsbeteiligung, nach dem sich die gegenseitigen finanziellen
Verhältnisse richten.

 

Durch einen notariell beurkundeten Ehevertrag können die Ehegatten ihre
vermögensrechtlichen Verhältnisse individuell ändern, indem sie für den Fall des Todes eines Ehegatten eine Begünstigung des überlebenden Ehepartners vereinbaren. Die Pflichtteilsrechte nicht gemeinsamer Nachkommen bleiben vorbehalten.

 

Die Ehegatten können aber auch einen andern Güterstand wählen, entweder die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung.

 

Im persönlichen Gespräch mit Ihnen werden wir eine auf Ihre persönlichen
Verhältnisse und individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Regelung finden.


Wir sind Ihre Spezialisten, wenn es ums Güterrecht geht. Notariat NUSSBAUM.
Warum nicht?

DIE EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT

Nachdem das ZGB die Ehe für alle möglich macht, kann keine eingetragene Partnerschaft mehr begründet werden.

In einer eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare gilt grundsätzlich der Güterstand der Gütertrennung. Durch einen Vermögensvertrag können die Partner die Errungenschaftsbeteiligung als ihren Güterstand wählen und individuell ausgestalten.

Wir beraten Sie gerne!

«Der Ehevertrag muss öffentlich beurkundet und von den vertragschliessenden Personen sowie gegebenenfalls vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden.»

– 184 Zivilgesetzbuch

«Der Vermögensvertrag muss öffentlich beurkundet und von den vertragschliessenden Personen sowie gegebenenfalls vom gesetzlichen
Vertreter unterzeichnet werden.»

– 253 Partnerschaftsgesetz

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Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit Ihrem Notar. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu dürfen.

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