Notariat NUSSBAUM

IHR NOTARIAT FÜR OFFIZIELLE BEGLAUBIGUNGEN

«Notarielle Urkunden vermitteln Rechtssicherheit».

033 222 11 39

BEGLAUBIGUNGEN

Für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf einem Originaldokument weisen Sie sich aus mit einem Personalausweis (Identitätskarte oder Pass).
Sie müssen dem Notar persönlich bekannt sein.

Kopien eines Dokuments werden aufgrund des dem Notar vorgelegten Originaldokuments vorgenommen.

Gewisse Beglaubigungen, die fürs Ausland bestimmt sind, bedürfen der Überbeglaubigung durch die Staatskanzlei, in der Regel mittels Apostille.

BEISPIEL:

Die Ehefrau möchte zur Finanzierung des neuen Einfamilienhauses einen Teil ihres BVG-Kapitals vorbeziehen. Dazu benötigt sie die Unterschrift ihres Mannes, die von einem Notar zu beglaubigen ist.

WIR SIND IHRE SPEZIALISTEN, WENN ES UM BEGLAUBIGUNGEN GEHT.

Sprechen Sie noch heute mit den Notaren vom Notariat NUSSBAUM in Thun und wir kümmern uns schnellstmöglich um die Beglaubigung Ihrer Dokumente.

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