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16/08/20220
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KEINE HANDÄNDERUNGSSTEUER BEIM ERWERB EINES EIGENHEIMS
Am 1. Januar 2015 tritt eine Änderung des kantonalen Gesetzes betreffend die Handänderungssteuer (HG) in Kraft. Beim Erwerb eines Hauptwohnsitzes wird der Erwerberin/die Erwerberin von der Handänderungssteuer auf den ersten 800'000 Franken befreit, wenn das Grundstück ihm/ihr während mindestens zweier Jahre ununterbrochen, persönlich und ausschliesslich zum Wohnzweck dient. Während diesen ersten beiden Jahres wird ihm die Handänderungssteuer gestundet. Und danach wird die Steuerbefreiung definitiv erteilt und die Handänderungssteuer erlassen.
Massgeblicher Zeitpunkt für den Erwerb ist nicht der Beginn von Nutzen und Gefahr, sondern einzig der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs, der nach dem 1. Januar 2015 erfolgen muss.
Verbindliche Weisungen wurden von der Geschäftsleitung der bernischen Grundbuchämter erlassen.
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